Mischprojekte · 21.08.2014

Ersatzneubau im Außenbereich – Speckbahn 64 in Witten-Durchholz

Planungsrechtlicher Schwerpunkt: Bauen im Außenbereich · § 35 BauGB · Genehmigungsplanung im Außenbereich

Ein genehmigter Ersatzneubau bewahrt den Siedlungscharakter des Hauses an der Speckbahn und erweitert seine Wohnflächen.

Das Wohnhaus gehörte zu einer 1947 errichteten Werkssiedlung. Ein erheblicher Hausschwammbefall machte den weitgehenden Erhalt unwirtschaftlich; die abgestimmte Neuplanung orientierte sich eng am ursprünglichen Erscheinungsbild.

Bei der ersten Besichtigung zeigten sich erhebliche Schäden durch Echten Hausschwamm. Feuchteeinträge und ungünstige bauliche Bedingungen hatten die Konstruktion belastet. Eine umfassende Schwammsanierung stand nach der damaligen Bewertung in keinem angemessenen Verhältnis zur erhaltbaren Substanz.

In Abstimmung mit Stadtplanung, Bauordnung und unterer Landschaftsbehörde wurde für diesen Einzelfall ein Ersatzneubau mit Erweiterung ermöglicht. Der Entwurf greift die ursprüngliche Gestaltung der kleinen Siedlung auf.

Nach Abbruch, Baugrunduntersuchung und Erdarbeiten entstand der Rohbau in fünf Wochen. Es folgten Dach, Fenster, Installationen und Innenausbau. Die Bauherren verlegten die Bodenbeläge in Eigenleistung. Der dokumentierte Bauablauf nennt einen Einzug nach rund sieben Monaten und die Einhaltung des vorgesehenen Budgets.